Wallbox – good to know!

VDE-Norm für die Wallbox – das gehört zum Grundwissen

Für Ladestationen, wie zum Beispiel Wallboxen, und die Energieversorgung von Elektrofahrzeugen gibt es ganz spezielle Sicherheitsanforderungen. Diese beschreibt die seit März 2019 geltende, aktualisierte VDE-Norm 0100-722. Auch als VDE-Anwendungsregel „Technische Anschlussregeln Niederspannung“ (TAR Niederspannung) bekannt, regelt sie Anschluss und Betrieb von Bezugsanlagen am Niederspannungsnetz – wozu auch Wallboxen gehören. Alle in dieser VDE-Norm für die Wallbox enthaltenen Regelungen sind für jeden Installateur sowie für jeden Betreiber von öffentlichen und privaten Ladestationen verpflichtend. Gerade für private Ladeeinrichtungen gelten dabei ganz besondere Vorgaben.

Einer der wichtigsten Aspekte der VDE-Norm für die Wallbox ist, dass sämtliche Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge beim Netzbetreiber angemeldet sein müssen – und zwar schon bevor diese überhaupt installiert sind.

Die Wallbox vorher anmelden und rechtlich auf der sicheren Seite sein

Gerade für ältere Häuser, aber auch für Neubauten, bei deren Erbauung das Aufladen eines Elektrofahrzeugs nicht berücksichtigt wurden, kann sich die Installation einer Wallbox schnell zu einer echten Herausforderung entwickeln. Denn das Elektronetz des Gebäudes ist selten auf eine solche Belastung ausgelegt. Als mobile Stromverbraucher mit relativ großer Leistung gestaltet sich der Energieverbrauch von Elektrofahrzeugen groß und schwer planbar. Zudem ist das Potenzial eines Hausanschlusses spätestens dann erschöpft, wenn mehr als ein Fahrzeug geladen werden soll. Die VDE-Norm für die Wallbox kann an dieser Stelle Abhilfe schaffen.

Um das Problem einer möglichen Überlastung des Hausanschlusses zu umgehen, ist es in der Regel notwendig, diesen zu verstärken oder zu erweitern. Damit das reibungslos funktioniert, fordert die VDE-Norm für die Wallbox sowohl die Zustimmung des Netzbetreibers als auch die Anmeldung der Wallbox bei diesem. Ein entsprechendes Formular stellt die VDE|FNN allen Installateuren und (zukünftigen) Betreibern bereit. Vor der Installation angemeldet, ist der erste wichtige Schritt zur rechtskonformen Einrichtung einer Wallbox getan.

Sicherheit geht immer vor – das schreibt die VDE-Norm für die Wallbox fest

Das Aufladen von Elektrofahrzeugen stellt für das Stromnetz immer eine zusätzliche, hohe Belastung dar. Das Auto über die ganz normale Schutzkontaktsteckdose zu laden, ist deswegen alles andere als eine gute Idee. Nach der VDE-Norm ist dies in jedem Fall zu vermeiden, sind solche Steckdosen doch für den reinen Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen ausgelegt. Aus diesem Grund sind sie nur für begrenzte Zeiträume mit dem maximalen Bemessungsstrom von 16 A belastbar. Das Aufladen eines Elektrofahrzeugs nimmt jedoch mehrere Stunden Ladezeit in Anspruch. Das kann zu einem erhöhten Widerstand im Stromkreis sowie zu einer unzulässigen Erwärmung führen und die Brandgefahr erhöhen. Laut VDE-Norm sollten Fahrzeughalter deswegen immer besser auf eine Wallbox zurückgreifen.

Wichtig ist dabei: Nur Elektrofachkräfte dürfen Bewertung, Planung und Installation sowie Erweiterung, Änderung und Instandhaltung einer Ladestationen übernehmen. Das schreibt die VDE-Norm für die Wallbox ganz konkret vor. Elektrofachkräfte sollten zudem alle Vorschriften in Bezug auf die Installation von Ladestationen in Gewerbe- und Industriegebäuden kennen. Hier gibt es nämlich Bereiche, in denen die VDE-Norm die Einrichtung einer Wallbox verbietet. Denn in feuer- oder explosionsgefährdeten sowie in explosivstoffgefährdeten Bereichen ist dies aus brandschutztechnischen Gründen untersagt.

Richtig laden mit der VDE-Norm für die Wallbox

In Sachen Brandschutz schreibt die VDE-Norm vor, dass eine Wallbox über eine eigene Fehlerstrom-Schutzeinrichtung verfügen muss, deren Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA sein darf. Ist die Wallbox zudem mit einer Steckdose oder einer Fahrzeugkupplung nach der Normenreihe DIN EN 62196 ausgestattet, so muss es auch eine Schutzvorkehrung gegen Gleichfehlerströme geben. Bei manchen Ladestationen sind diese bereits integriert. Verfügt eine Wallbox über diese integrierten Schutzorgane, so muss der Brandschutz je nach Wallboxtyp durch einen selektiven Fehlerstromschutzschalter vom Typ A oder Typ B realisiert sein. Geeignet dafür sind:

  • Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) Typ B
  • Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) Typ A in Verbindung mit einer geeigneten Einrichtung zur Abschaltung der Versorgung im Fall von Gleichfehlerströmen > 6 mA

Nach den Vorgaben der VDE-Norm gilt zudem: Für jeden Anschluss von Elektrofahrzeugen muss ein eigener Stromkreis bereitgestellt werden. Alle Anschlusspunkte müssen dabei über einen Überstrom- bzw. einen Überspannungsschutz verfügen. Schutzkontaktstellen sind nach der VDE-Norm für eine Wallbox nicht erlaubt. Weiter fordert die Norm eine Steuerungsschnittstelle sowie die verpflichtende Einhaltung der Symmetrieanforderungen, also einen symmetrischen Anschluss und Betrieb der Wallbox.

Anwenderfreundlich und besser nutzbar

Ein weiterer Vorteil dieser VDE-Norm ist, dass sie ein anwenderfreundliches und kompaktes Basisregelwerk für die Ebene der TAR Niederspannung bildet. Wo vorher neun unterschiedliche Regelwerke galten und zur Installation einer Wallbox herangezogen werden mussten, gilt heute mit dieser VDE-Norm nur ein einziges. Für Elektroinstallateure macht das die Einrichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge nicht nur einfacher, sondern auch sicherer. Und davon profitieren am Ende auch die Kunden – dank einer komfortabel nutzbaren Ladestation für ihr E-Auto.