Die Beurteilung von Geräten in Hinsicht auf die DGUV Prüfung
Wichtig ist, dass nicht alle Geräte, auch wenn sie erst einmal gleich wirken, unterschiedlich zu beurteilen sind. In die individuelle Beurteilung fließen Punkte wie der Zustand, das Alter und der Einsatzort mit ein, was alles Auswirkung auf die Notwendigkeit bzw. den zeitlichen Abstand der Prüfungen hat. Zusammenhängend sollten auch folgende Punkte beachtet werden, die im Endeffekt zu unterschiedlichen Fehlermöglichkeiten führen:
• mechanische Beanspruchung
• Berührung mit Nässe und extremen Temperaturen
• Häufigkeit der Benutzung
Alle Geräte sind unterschiedlichen Schutzklassen zugeordnet. Somit fallen Bildschirme, PC´s, Drucker etc. und der die Schutzklasse III (Schutzmaßnahme Kleinspannung), wobei prinzipiell lediglich das Steckernetzteil zu prüfen wäre. Von dem Gerät selbst geht normalerweise keine Gefährdung aus. Eine Besichtigung mit Temperaturkontrolle am gut zugänglichen Stecker kann im Zuge einer Prüfung anderer Geräte durchgeführt werden und reicht in der Regel auch aus. Zusätzlich kann dem Benutzer des Gerätes eine gelegentliche Besichtigung zugeteilt werden.
Die Schutzklasse II beinhaltet die vollständig isolierten Geräte ohne leitfähige berührbare Teile. In der Regel ist hierbei das Besichtigen der einzige mögliche Prüfgang. Eine turnusmäßige Prüfung innerhalb der normalen Lebensdauer eines solchen Gerätes ist dann überflüssig, wenn das Gerät ohnehin dauerhaft von einer fachkundigen und vertrauenswürdigen Person bedient wird. Entweder werden Sie anschließend nach drei Jahren ausgetauscht oder bei langlebigeren Geräten die Prüfung im Zuge der Inventur vorgenommen.
Durch die regelmäßige Benutzung des Gerätes durch bereits fachkundige Personen wird eine zusätzliche Prüfung hinfällig. Hierbei gibt §3 der BetrSichV das Recht vor, Prüffristen anlässlich der tatsächlichen örtlichen Bedingungen abzuleiten und in welchem Abstand diese geprüft werden, sofern dies nachvollziehbar erklärt wird. Hierbei berücksichtigt er auch entstehenden Gefährdungen durch elektronischen Strom und das Festlegen von Maßnahmen Prüfgang, Prüfturnus, Zwischenbesichtigung, Unterweisen der Anwender u. a.)
Ein Vordruck berücksichtigt die genannten Merkmale und erleichtert somit die Prüffristenermittlung. Mit seiner Hilfe kann man System in die Sache bringen und hat damit auch die Möglichkeit, das sachgerechte Ermitteln der Prüffrist sowie das Ergebnis die Prüffrist zu dokumentieren.
Wie solch eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist und auch jeweilige Prüffristen zu bestimmen sind, wird dem Arbeitgeber ausdrücklich vorgegeben.
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