Zeitplan und Übersichten zum Lampenausstieg

Viele konventionelle Lampen werden nicht mehr in den Verkehr gebracht, weil sie zu viel Energie verbrauchen. Grundlage sind die Verordnungen 2019/2020/EU und 2019/2015/EU. Ab dem 1. September 2023 entfallen die meisten Typen der zurzeit noch erlaubten Halogenlampen.
 

Für Leuchtstofflampen greift zudem die Regelung zur Einschränkung von Quecksilber – genauer die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (engl. RoHS – Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment). Ab 25. Februar 2023 trifft es zunächst Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät. Ab 25. August 2023 werden auch T8- und T5-Lampen verbannt.

Welche Lampen sind betroffen?

25. Februar 2023 nach RoHS

  • Kompaktleuchtstofflampen (ohne integriertes Vorschaltgerät)
  • Kreisförmige Leuchtstofflampen T5

25. August 2023 nach RoHS

  • Lineare Leuchtstofflampen T8
  • Lineare Leuchtstofflampen T5

1. September 2023 nach Ökodesign-Verordnung

  • Hochvolt-Halogenlampen (G9)
  • Niedervolt-Halogenlampen (G4 und GY6,35)

Zeitplan

Die Grafik zeigt vom Ausstieg ab 2023 betroffene Lampen, ihre Termine und die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen.

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Ausnahmen und Sonderfälle – welche Leuchtmittel bleiben?

  • Hochvolt-Halogenlampen (R7s ≤ 2.700 Lumen)

Zahlreiche Speziallampen und Leuchtmittel für Spezialanwendungen sind nur teilweise oder gar nicht betroffen. Dies sind etwa Lichtquellen für Not- und Signalbeleuchtung sowie elektronische Displays, farbige Lampen, Pflanzen- und Insektenlampen, Bühnen- und Studiobeleuchtung sowie Lichtquellen für Öfen.

Wichtige Ausnahmen sind:

  • Lampen unter 60 Lumen oder über 82.000 Lumen
  • Engstrahlende Lichtquellen (< 10 Grad)
  • Infrarot-Lichtquellen (außer R7s in bestehenden Längen)
  • UV-Strahler (> 2mW/klm)
  • Spezial-Anwendungen z. B. für Öfen (300 Grad Celsius) oder Signalgebung
     

Rückblick auf die Auslaufmodelle

Lampen, die bereits von der Ausphasung betroffen sind, werden in Europa seit dem jeweiligen Stichtag nicht mehr in den Verkehr gebracht. Gleichwohl werden Lagerbestände weiterhin verkauft, und bereits erworbene Leuchtmittel dürfen auch verwendet werden.

Leuchtstofflampe
Hochvolt-Halogenlampe mit R7s-Sockel und mehr als 2.700 Lumen

Stichtag

Lampe

01.09.2009

Glühlampen > 75 W
Halogenlampen > 60 W

01.09.2010

Glühlampen > 60 W
Halogenlampen > 40 W

01.09.2011

Glühlampen > 25 W

01.09.2012

Glühlampen ≤ 25 W

13.04.2015

Quecksilberdampf-Hochdrucklampen (HQL)
Natriumdampf-Niederdrucklampen
Kompaktleuchtstofflampen KV, EVG < 80 lm/W

01.09.2016

Hochvoltstrahler 230 V
Niedervolt-Halogenstrahler
> Effizienzklasse B

Niedervolt-Halogenstrahler

01.09.2018

Hochvolt-Halogenlampen
Niedervolt-Halogenlampen
> Effizienzklasse B

Hochvolt-Halogenlampen

01.09.2021

Leuchtstofflampen T2

Leuchtstofflampe

01.09.2021

Leuchtstofflampen T12

01.09.2021

Kompaktleuchtstofflampen EVG (E14, E27 etc.)

01.09.2021

Hochvolt-Halogenlampen linear
(R7s > 2.700 lm = ca. 140 W)

01.09.2021

Niedervolt-Halogenlampen
(mit Reflektor/GU4, GU5,3 etc.)

Quelle: https://www.licht.de/de/lichtthemen/lampenausstieg/zeitplan-fuer-den-ausstieg

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